Der Bund Deutscher Sozialrichter (BDS) vertritt als Dachverband die Interessen der im Deutschen Richterbund (DRB) organisierten Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den Bundesländern. Er versteht sich dabei als Clearingstelle unter dem Dach des DRB, die spezifische, die richterliche Arbeit in der Sozialgerichtsbarkeit betreffende Fragen verbandsintern aufarbeitet und in den Gremien des DRB gemeinsam mit den Richtern/innen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den anderen Fachgerichtsbarkeiten diskutiert.
Schwerpunkte sind dabei u.v.a. die Fortentwicklung des Verfahrens- und Prozessrechts sowie des materiellen Sozialrechts, die Situation am Richterarbeitsplatz, die Gerichtsorganisation.
Die gesamte Arbeit des BDS beruht auf freiwilliger Mitarbeit - also: Es gibt keine geldwerte Entschädigung, keine Freistellung von der Arbeitsleistung als Richter und wahrscheinlich ist nicht einmal Ehre o.Ä. zu erwarten.
Schlichthin: Die Arbeit des BDS findet eher im Verborgenen statt. Vor diesem Hintergrund ist der Internetauftritt des BDS auch eher "statisch" und spiegelt die zu bewältigten Arbeitspensen nicht einmal ansatzweise wider. Dennoch wird auch an der Außendarstellung weiter gearbeitet.