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Richterverein SGB NRW

 

Die Seiten des Richtervereins der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens (RiV SGB NRW) sind mehr als von allgemeinem Interesse. Die Intensionen des RiV SGB NRW sind nämlich keineswegs auf nur sog. berufsständische Interessen ausgerichtet.

In Vergessenheit geraten zu scheint vielfach, dass eines der wichtigsten Güter unserer Gemeinschaft die Unabhängigkeit der Richter ist, die zur unparteilichen Entscheidung fast aller in Betracht kommenden Streitigkeiten verpflichtet sind.

 

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Aber gerade in Streitigkeiten des Sozialrechts, insbesondere wegen der mannigfach zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts einzuholenden Sachverständigengutachten als zu "teuer" angefeindeten Materie, sind Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem heutigen "Zeitgeist" ausgesetzt, der als erklärtes Ziel einer Gerichtsbarkeit ausschließlich "kostengünstige" und "schnelle" Entscheidungen propagiert, aber möglichst "richtige" Entscheidungen aus dem Gedankengut gestrichen zu haben scheint.

Der Richterverein SGB NRW setzt sich deshalb letztendlich nicht für sog. eigene Interessen, sondern auch und insbesondere für Bedingungen in der Sozialgerichtsbarkeit ein, die überhaupt erst eine unabhängige Rechtsprechung gewährleisten.

 

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