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Ganerbenburg

 

"Wohnungseigentum" im Mittelalter

 

GanerbenburgDie meisten der heute noch erhaltenen Burgen in der Pfalz stammen aus dem Hochmittelalter (Mitte des 11. Jahrhunderts bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts). Diese wurden ursprünglich in der Regel von einer Familie errichtet und bewohnt.

Durch Erbfälle splitteten sich die Eigentumsrechte an der Burg - meist der größte Vermögensgegenstand des Verblichenen - aber bald auf mehrere Miterben (früher Ganerben) auf, die über die Burg nur gemeinsam verfügen konnten. Dies führte meist zunächst dazu, dass die einzelnen erbenden Familienzweige innerhalb der Burg ein eigenes Wohngebäude, häufig sogar eine eigene Burg innerhalb der gemeinsamen Burg errichteten. Das Zusammenleben beschränkte sich dabei vielfach auf die gemeinsame Verwaltung und Nutzung der Versorgungs- und Verteidigungseinrichtungen.

Aber auch dieser Zustand hielt vielfach nicht an; insbesondere durch weitere Erbteilung und Verkauf von Erbteilen - die Unterhaltskosten für eine Burg waren gigantisch - wuchs die Zahl der Miteigentümer in manchen Fällen bis zu 50, von denen viele nur noch den Vermögensteil hielten, aber nicht mehr selber auf der Burg wohnten.

GanerbenburgDie Beziehungen der einzelnen Miteigentümer untereinander wurden überwiegend im sogenannten Burgfriedensvertrag (pax castrensis) geregelt. Dieser Vertrag beinhaltete u.a. Regelungen darüber, welche Örtlichkeiten allein von einem Miteigentümer genutzt werden durften, zu welchen Anteilen Unterhaltskosten zu tragen waren; er bestimmte aber auch allgemeine Verhaltensregeln für das Miteinanderleben. So wurde z.B. ein Hoheitsbereich, der die Burg und meist unmittelbar angrenzendes Gelände umfasste, bestimmt, in dem Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, bei Strafe der Acht verboten waren. Handgreiflichkeiten und auch Beleidigungen untereinander wurden teils mit drakonischen Strafen geahndet.

Ab Ende des 13. Jahrhunderts wurde der Niederadel nach und nach vom Hochadel aus der Eigentümergemeinschaft gedrängt; schon bald befanden sich nahezu sämtliche größeren Burganlagen im Eigentum der Mächtigen der Pfalz - z.B. der Kurfürsten von der Pfalz, der Grafen von Leiningen, von Zweibrücken und der Bischöfe von Speyer.

Der dreißigjährige Krieg (1618 - 1648) bzw. der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688-1697) beendeten schließlich die Hochzeit der Burgen.